Für ein faires Miteinander im Straßenverkehr

Für ein faires Miteinander
im Straßenverkehr

Verkehrspsychologische Beratung  in Bremen – in meiner Praxis oder online als Videoberatung

Informieren Sie sich über meine Angebote :

Vor der MPUFahreignungsfördernde Intervention
PunktabbauPunktabbau: Fahreignungsseminar
SperrfristverkürzungMaßnahme zur Sperrfristverkürzung

Fahreignungsfördernde Intervention (FFI)

Verkehrspsychologische Fahreignungsberatung vor der MPU

Vor einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) sollten Sie auf alle Fälle ein verkehrspsychologisches Beratungsgespräch wahrnehmen. Nutzen Sie dieses Beratungsgespräch, um sich über die MPU zu informieren. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie  für Ihre MPU mitbringen. Ob und wie lange müssen Sie ggf. Ihre Abstinenz nachweisen? Welche Schritte sollten Sie noch unternehmen, um Ihre Fahreignung wieder herzustellen und damit Ihre Chancen  für eine Begutachtung mit positivem Ergebnis zu verbessern.

Verkehrspsychologische Fahreignungsförderung vor der MPU
Bei Bedarf unterstütze ich Sie in weiteren Beratungsgesprächen bei der Aufklärung der Ursachen und Hintergründe Ihrer Verkehrsauffälligkeiten. Entwickeln Sie mit meiner Unterstützung geeignete Strategien, erneute Verkehrsverstöße zu vermeiden und Ihren Führerschein dauerhaft zu behalten.

Zum Abschluss jeder Maßnahme erhalten Sie eine Bescheinigung, die Sie bei Ihrer MPU vorlegen können.

Warum wird hier von Fahreignungsförderung und nicht von „MPU-Vorbereitung“ oder „Vorbereitungskurs“ gesprochen?

Punktabbau: Fahreignungsseminar

Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg weisen Sie darauf hin, dass Sie an Ihrem Verkehrsverhalten etwas verändern sollten. Dann sollten Sie ein Fahreignungsseminar besuchen. Bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten im Fahreignungsregister können Sie mit dem Besuch des Seminars  einen Punkt abbauen.

Das Fahreignungsseminar besteht aus zwei Teilen:
Den verkehrspsychologischen Teil biete ich Ihnen an. Er besteht aus 2 Einzelsitzungen à 75 Minuten. Zwischen Ihrer ersten und zweiten Sitzung müssen mindestens 3 Wochen liegen. Tipp: In dieser Zeit können Sie bereits den zweiten Teil des Seminars in einer Fahrschule absolvieren.
Dieser zweite, verkehrspädagogische Teil des Seminars dauert 2 x 90 Minuten und wird als Einzelmaßnahme oder in einer kleinen Gruppe von einem Fahrlehrer durchgeführt. Adressen von Fahrlehrern mit dieser Seminarerlaubnis stelle ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Zum Abschluss des Fahreignungsseminars bekommen Sie eine Teilnahmebescheinigung, die von mir und dem Fahrlehrer unterschrieben wird. Diese Bescheinigung müssen Sie innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Seminars Ihrer Fahrerlaubnisbehörde vorlegen.

Sperrfrist verkürzen

Ihre Fahrerlaubnis wurde Ihnen entzogen und das Gericht hat eine Sperrfrist festgelegt. Dann eröffnet § 69a Abs. 7 StGB Ihnen folgende Möglichkeit: „Ergibt sich Grund zu der Annahme, dass der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist, so kann das Gericht die Sperre vorzeitig aufheben.“

Möchten Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, dann nehmen Sie am Besten gleich zu Beginn Ihrer Sperrfrist Kontakt mit mir auf. Mit Ihrer Teilnahme an verkehrspsychologischen Einzelgesprächen können Sie nach Abstimmung zwischen Ihrem Rechtsanwalt und dem zuständigen Gericht sowie der Zustimmung des Gerichts Ihre Sperrfrist verkürzen.

Mit meiner Unterstützung können Sie geeignete Strategien erarbeiten, erneute Verkehrsverstöße zu vermeiden und Ihre Kraftfahreignung wieder herstellen. Nach Abschluss Ihrer verkehrspsychologischen Maßnahme erhalten Sie eine Bescheinigung, die Sie bei Gericht bzw. der Staatsanwaltschaft vorlegen können.

 

 

Für ein erstes Beratungsgespräch kann ich Ihnen in der Regel innerhalb weniger Tage einen Termin in meiner Praxis anbieten. Gute Erfahrungen habe ich auch damit gemacht, Beratungsgespräche online als Videoberatung durchzuführen. Wählen Sie aus, wie Sie beraten werden möchten und nutzen Sie das hier hinterlegte Kontaktformular:

 

oder

communications Schreiben Sie mir eine Mail, SMS oder rufen Sie mich an.

Weitere Informationen zur Online-Beratung

Diplom-Psychologe Thomas Pirke

Thomas Pirke

Diplom-Psychologe
Amtlich anerkannter verkehrspsychologischer Berater (§4 Abs.9 StVG)
Seminarerlaubnis Fahreignungsseminar (§4a Abs.4 StVG)
Fachpsychologe für Verkehrspsychologie (BDP)
Verkehrspsychologe (AFN)
Psychologischer Psychotherapeut

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Seit 1987 arbeite ich mit Menschen,
die ihren Alkohol- oder Drogenkonsum verändern wollen,
und seit 2000 als Verkehrspsychologe in eigener Praxis.
Gerne unterstütze ich Sie dabei,
Ihre Mobilität als Kraftfahrer
zu erhalten oder wieder zu gewinnen.

Kontakt

Verkehrspsychologische Praxis
Thomas Pirke
Altenwall 9, 28195 Bremen (Routenplaner)
TelefonTelefon: (0441) 175 44 + (0171) 747 02 11
E-MailE-Mail: vpp@pirke.info